AGBs

1. Nutzungsvertrag

a. Die Gesellschaft, mit dem Firmensitz in Vorlandring 16, 22113 Hamburg, ist Betreiberin einer Golfanlage in Hamburg-Moorfleet, mit allen ihren Nebenanlagen.

b. Die Gesellschaft gewährt den Nutzern das persönliche Recht, die Golfanlage und die dem Golfbetrieb gewidmeten sonstigen Einrichtungen und Nebenanlagen wie insbesondere das Restaurant (nachstehend „Anlage“ genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.

c. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Angebote und Dienstleistungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Betrieb und Nutzung der Anlage. Für die Nutzung der Anlage oder einer in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistung der Gesellschaft gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

d. Die Nutzer akzeptieren die Haus-, Platz- und Spielordnung der Gesellschaft für die Anlage in der jeweils gültigen Fassung. Die Benutzung der Anlage durch den Berechtigten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko, den Sicherheitshinweisen auf der Anlage Folge zu leisten.

2. Nutzungsberechtigung, Friends Card

a. Zur Nutzung der Anlage ist grundsätzlich jedermann berechtigt. Das Restaurant der Anlage ist öffentlich zugänglich. Die Nutzung des Golfplatzes einschließlich der Nebenanlagen wie z.B. der Driving-Range und der Abschlagboxen ist nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Die Gesellschaft kann die Anlage vorübergehend schließen oder die Öffnungszeiten ändern. Hieraus erwächst dem Vertragspartner kein außerordentliches Kündigungsrecht.

b. Mit dem Erwerb einer Friends Card erhalten die Nutzer eine umfassende Nutzungsberechtigung mit unterschiedlichen Spieloptionen und Vergünstigungen (wie z.B. Ermäßigung des Green-Fee). Die Einzelheiten der Friends Card, z.B. die Jahresgebühr und weitere Details, sind in der jeweils geltenden Preisliste vereinbart.

c. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Konto einzurichten, auf das der Nutzer Guthaben einzahlen oder überweisen kann. Der Höchstbetrag für das Kontoguthaben beträgt EUR 1000,00. Jede Einzahlung des Nutzers auf seinem Konto wird von der Gesellschaft mit einem Aufschlag in Höhe von [10 ]% erhöht. Sämtliche Forderungen der Gesellschaft (z.B. Green-Fee, Käufe im Pro-Shop, Verzehr in der Gastronomie etc.) können nach Wunsch des Nutzers mit einem etwaigen Kontoguthaben verrechnet werden. Eine Auszahlung oder Übertragung des Kontoguthabens ist nicht möglich. Etwaige Guthaben auf Konten von Nutzern, die ihr Konto länger als 3 Jahre nicht genutzt haben, darf die Gesellschaft einziehen.

d. Die Einzelheiten über die Nutzung und Ausgestaltung der Nutzungsberechtigung der Friends Card, sowie die jeweils zu entrichtenden Nutzungsgebühren, werden in dem jeweiligen individuellen Nutzungsvertrag oder mit den Nutzern vereinbart. Einzelne Optionen sind auch auf der Homepage der Gesellschaft einsehbar. Der Nutzungsvertrag wird unter Einbeziehung und Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen.

e. Kinder (d.h. bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr) dürfen sich nur unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten oder anderer Aufsichtspersonen auf der Anlage aufhalten. Die Erziehungsberechtigten haften für Unfälle der Kinder. Sofern der Nutzer einen Gast mit auf die Anlage bringt, hat er den Gast auf die Gepflogenheiten bei Benutzung der Anlage hinzuweisen.

3. Fälligkeit und Zahlung

a. Die Gebühr der Friends Card für das laufende Jahr ist sofort, bzw. für volle Kalenderjahre am 15. Januar des jeweiligen Jahres fällig.

b. Sonstige Nutzungsgebühren sind im Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung der Anlage, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, sofort fällig.

c. Der jeweilige Nutzer wird es der Gesellschaft ermöglichen, die an die Gesellschaft zu entrichtende Nutzungsgebühr bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos per Lastschrift, Kreditkarte oder paypal einzuziehen. Bei erfolglosem Lastschrifteinzug, zum Beispiel durch Nichtdeckung des Kontos, trägt der jeweilige Nutzer die hierfür anfallenden Gebühren in Höhe von EUR 10 pro Versuch.

d. Wird die jeweilige Nutzungsgebühr nicht gezahlt, ist die Gesellschaft berechtigt, gegenüber dem Nutzer die Nutzung der Anlage zu verweigern.

4. Haftung

a. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für in die Anlage mitgenommene und abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden, die dem Kunden durch unsachgemäßen Gebrauch von Gerätschaften oder Anlagen entstehen und für solche, die ihm durch Dritte Personen zugefügt werden. Außerdem ist die Haftung für alle Art von Schäden, ausgenommen Personenschäden, bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gleiches gilt für die von der Gesellschaft eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

5. Kündigung

a. Sofern sich aus dem Nutzungsvertrag nichts anderes ergibt, wird der Nutzungsvertrag zunächst für ein Jahr geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern dieser nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit zumindest in Textform von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung an.

b. Das Recht der Gesellschaft und des jeweiligen Nutzers zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

6. Veranstaltungen

a. Verträge zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Gesellschaft zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungspflicht ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Gesellschaft und/ oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

b. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit und alle Preise verstehen sich rein brutto inkl. Mehrwertsteuer.

c. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

d. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Gesellschaft in Rechnung gestellt.

e. Die Gesellschaft ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes 80 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung zu verlangen. Die Schlussrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadenersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins). Die Gesellschaft ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

f. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten:

  • Bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20 %
  • Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40 %
  • Bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60 %
  • Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80 %

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die Gesellschaft ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Gesellschaft.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Gesellschaft im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40 % des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Gesellschaft als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Gesellschaft für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Für jeden Fall des Rücktrittes der Gesellschaft wird die Haftung der Gesellschaft gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

g. Die Haftung der Gesellschaft gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Gesellschaft herbeigeführt wurde.

Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der Gesellschaft und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Gesellschaft grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Soweit die Gesellschaft im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde der Gesellschaft von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der Gesellschaft gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die Gesellschaft von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der Gesellschaft gegenüber erhoben werden.

h. Die Gesellschaft haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Gesellschaft von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit die Gesellschaft als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen und ähnlichem tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der Gesellschaft hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Gesellschaft so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Gesellschaft vermittelt worden. Die Gesellschaft hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

i. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Der Gesellschaft steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der Gesellschaft nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Gesellschaft erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Gesellschaft begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Gesellschaft unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Gesellschaft nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.

7. Sonstige Bestimmungen

a. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Preise bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und bei Änderung der internen Kosten für den Betrieb der Anlage aufgrund von Miet- und Pachtzinserhöhungen im Maße des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten entsprechend anzupassen.

b. Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen wird den Nutzern schriftlich (postalisch oder per Email) eine Mitteilung zugesandt. Die Änderungen treten drei (3) Monate nach der Mitteilung in Kraft. Werden hierbei Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Nutzers geändert, so kann der Nutzer der Änderung innerhalb von zwei (2) Monaten nach der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Widerspricht der Nutzer nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist die Gesellschaft den Nutzer bei der Änderungsmitteilung hin.

c. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Gesellschaft.

d. Die im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung von der Gesellschaft erfassten personenbezogenen Daten der Vertragspartner werden vertraulich behandelt und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Mit Vertragsabschluss stimmt der Kunde ausdrücklich zu, dass die personenbezogenen Daten automatisiert erfasst, verarbeitet und gespeichert werden.

e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke befinden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der gegenseitige Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart gilt, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart worden wäre, sofern die Vertragsparteien die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.

(Stand 01. Oktober 2022)