Stand Juli 2019

Event AGB's

I. Veranstaltung

1. Vertragsabschluß

Verträge zwischen der Golf Lounge und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Golf Lounge zustande. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Golf Lounge und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

2. Preise

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Golf Lounge. Die Golf Lounge ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der Golf Lounge sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Golf Lounge in Rechnung gestellt.

3. Zahlung

Die Golf Lounge ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.

Darüber hinaus ist die Golf Lounge berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu

verlangen:

80% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung

Die Schlußabrechnung erfolgt nach der Veranstaltung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. Bei Zahlungsverzug ist die Golf Lounge berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).

Die Golf Lounge ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes §5.

4. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag

zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die Golf Lounge zu leisten:

– bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20%

– bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40%

– bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60%

– bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80%

– danach oder bei Nichtantritt 100%

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die Golf Lounge ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist. Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Golf Lounge.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der Golf Lounge im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen. Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Golf Lounge als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Golf Lounge für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Für jeden Fall des Rücktrittes der Golf Lounge wird die Haftung der Golf Lounge gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

5. Haftung

Die Haftung der Golf Lounge gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Golf Lounge herbeigeführt wurde.

Im übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der Golf Lounge und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Golf Lounge grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Soweit die Golf Lounge im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde der Golf Lounge von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der Golf Lounge gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Die Golf Lounge übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die Golf Lounge von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der Golf Lounge gegenüber erhoben werden.

6. Vermittlungsleistung

Die Golf Lounge haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die Golf Lounge von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit die Golf Lounge als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw.tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der Golf Lounge hergestellten Kontakte für den Abschluß von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die Golf Lounge so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der Golf Lounge vermittelt worden. Die Golf Lounge hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

7. Gewährleistung

Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind.

Der Golf Lounge steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die Golf Lounge ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der Golf Lounge nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der Golf Lounge erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die Golf Lounge begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der Golf Lounge unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die Golf Lounge nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.